Versicherungen für Hebammen

In Deutschland sind Hebammen und Praxisinhaber/innen gesetzlich verpflichtet, ihre Berufstätigkeit durch eine Berufshaftpflichtversicherung abzusichern. Obwohl die Schadensfälle in der Geburtshilfe rückläufig sind, sind die Kosten im Schadensfall drastisch gestiegen. Aufwendungen für die medizinische, pflegerische und soziale Versorgung der Geschädigten sowie deren lebenslange Einkommenssicherung können existenzbedrohend sein.

Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung für Praxen sowie Hebammenrechtsschutz und Vertragsrechtsschutz bieten wir Ihnen durch Rahmenverträge individuelle Lösungen in allen Versorgungsfragen der Heilberufe.